Stand: 05.10.2022, 11:30 Uhr
Testpflicht
Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler, ebenso wie auch die Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten der Schule dreimal wöchentlich einen Covid-19 Selbsttest durchführen.
Das Personal der Schule testet sich vor dem Dienstantritt, Schülerinnen und Schüler im ersten Unterrichtsblock. Diese Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Wird testen in der Regel montags, dienstags und donnerstags.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes stellt immer noch einen wirksamen Schutz vor einer Infektion dar. Bitte tragen Sie Ihre Masken weiterhin und halten Sie Abstandsregeln ein.
Bitte melden Sie sich im Krankheitsfall immer zuerst telefonisch bei Ihrem Arzt und bleiben Sie zu Hause!
Krankmeldungen in Zusammenhang mit Corona bitte umgehend telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat abgeben. Bei amtlicher Quarantäne informieren Sie bitte ebenfalls das Sekretariat und ihre Klassenlehrerin.
Carmen Lilienthal
Schulleiterin